2020: Motorradfahren mit dem Autoführerschein

Mit der 14. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis – Verordnung vom 23.12.2019

Ist es nun möglich, unter folgenden Voraussetzungen bestimmte Motorräder mit dem Autoführerschein zu fahren.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • Fahrerschulung „B196“ :   4 Doppelstunden Theorie a 90Min
  •        5 Doppelstunden Praxis (in unserer Fahrschule)

Was darf ich fahren?

  • Die Schlüsselzahl 196 erlaubt das Fahren von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kw bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1kw/kg nicht übersteigt
  • Eintrag der Schlüsselzahl 196 durch Vorlage der Fahrerschulungs-Bescheinigung der Fahrschule, bei der zuständigen Führerscheinstelle.

Achtung: Diese Eintragung gilt nur national also für BRD, und eine Erweiterung durch Stufenregelung ist nicht möglich, da es sich nicht um eine 125er Fahrerlaubnis handelt.

 

Was muss ich dafür tun?

Motorrad Schutzkleidung ist vorgeschrieben

Die Schulung besteht aus mindestens:

  • 4 x klassenspezifischer Motorradunterricht a 90Min
  • 5 x praktischen Übungen a 90Min (auch eigenes Kraftrad möglich)

Folgende Inhalte müssen vermittelt werden:

  • Fahren eines Schrittgeschwindigkeitsslaloms
  • Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung (Gefahrbremsung) 50Km/h
  • Ausweichen ohne Abbremsen
  • Ausweichen nach Abbremsen
  • Langer Slalom, Slalom
  • Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus
  • Stop and Go
  • Kreisfahrt
  • Fahren igO und agO, Überlandfahrt, Autobahnfahrt

Wir wünschen viel Spaß und allzeit Gute Fahrt

 

 

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